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(3178 x gelesen) im Ein Ubuntu Fan beobachtetgeistig sittliches Wesen, München, 14. Oktober 2016 nach christus
auch mensch benannt
Vornamen: j e n s, s t e f f e n
Familienname: w e i n m a n n
vegetierend in: Olgastraße 4
[80636] München
Firma Amtsgericht München Geschäftszeichen: 414 C 17598/16
Pacellistr. 5
[80315] München
Sehr geehrte Firma Amtsgericht München,
es ist eine Unverschämtheit mich, ein geistig sittliches Wesen aus Fleisch und Blut, genannt Mensch, als Sache zu bezeichnen und ich untersage Ihnen jetzt und für alle Zeit mir zu unterstellen, ich sei die durch Täuschung im Rechtsverkehr erstellte juristische Person (Sache, Vermögenswert)!
Nehmen wir mal für einen kurzen Moment an, sie wären ein staatliches Gericht und hätten hoheitliche Rechte auch dann wäre ihr Schriftstück ungültig.
- Wegen Formfehler
- Unterschrift nach § 126 BGB fehlt
Ihre aberwitzige Behauptung ein Schreiben sei ohne Unterschrift gültig, weil es maschinell erstellt sei, wurde durch die Firma Amtsgericht Berlin Mitte verworfen (siehe Anlage) - Sie sind schizophren und können sich nicht entscheiden ob sie das Amtsgericht München oder das Amtsgericht Bayern sein wollen (siehe Stempel
- Ein Amtsgericht Bayern gibt es nicht einmal als Unternehmen
- Da Sie es trotz mehrfacher Forderung unterlassen haben notariell beglaubigt nachzuweisen, dass sie im besetzten Deutschland durch die Militärregierung der alliierten Siegermächte autorisiert wurden hoheitliche Rechte aus zu üben, befinden wir uns im Handelsrecht und ihr Schreiben wird folgerichtig als Geschäftsangebot erkannt und zurückgewiesen
Da das Grundgesetz ein besatzungsrechliches Mittel ist und der Bund dem sie angehören wollen nach Artikel 133
GG Art. 133
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
handeln sie als Verwaltung im Auftrag des Feindes und sind an die Haager Landkriegsordnung und die Genfer Konventionen gebunden.
Das hat Geschäftsführer Herr Joachim Gauck (Anlage 2) bestätigt, dass die Haager Landkriegsordnung und die Genfer Konventionen auch für die Bundesrepublik (in) Deutschland gelten.
Artikel 23
Abgesehen von den durch Sonderverträge aufgestellten Verboten, ist namentlich untersagt:
a) die Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen,
b) die meuchlerische Tötung oder Verwundung von Angehörigen des feindlichen Volkes oder Heeres,
c) die Tötung oder Verwundung eines die Waffen streckenden oder wehrlosen Feindes, der sich auf Gnade oder Ungnade ergeben hat,
d) die Erklärung, daß kein Pardon gegeben wird,
e) der Gebrauch von Waffen, Geschossen oder Stoffen, die geeignet sind, unnötig Leiden zu verursachen,
f) der Mißbrauch der Parlamentärflagge, der Nationalflagge oder der militärischen Abzeichen oder der Uniform des Feindes sowie der besonderen Abzeichen des Genfer Abkommens,
g) die Zerstörung oder Wegnahme feindlichen Eigentums außer in den Fällen, wo diese Zerstörung oder Wegnahme durch die Erfordernisse des Krieges dringend erheischt wird,
h) die Aufhebung oder zeitweilige Außerkraftsetzung der Rechte und Forderungen von Angehörigen der Gegenpartei oder die Ausschließung ihrer Klagbarkeit.
Artikel 46
Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden.
Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.
Artikel 47
Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.
Meiner Familie wurde durch die nach HLKO ausdrücklich verbotene Plünderung, Haus, Boden und weiteres Eigentum entwendet. Ohne dieses strafbare Völkerrechtsdelikt wäre vorliegender Fall nie eingetreten.
Hier mit ergeht folgender Auftrag des geistig sittlichen Wesens, des natürlichen Begünstigten der Vornamen jens steffen aus der Familie weinmann, Mensch benannt an die Staatsanwaltschaft München:
Dieser Umstand ist per SOFORT zu beheben und mit Nutzungsentgelten für die Flurstücke in Osterburg an die Familie weinmann zu entschädigen. Entlassung aus der Wohnhaft in Verbindung mit der Unterbringung in menschenwürdigen Verhältnissen bis zur Rückgabe bzw. Entschädigung des Eigentums Rechtsverbindliche Rücknahme der durch Täuschung im Rechtsverkehr auf gezwungenen Scheindokumente mit Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“
Dieser Auftrag ist sofort im Unternehmensnetzwerk „Deutsch“ auszuführen und auch die Personenverwalter der unteren Dienstebenen von ihrer Nicht-Zuständigkeit in Kenntnis zu setzen! Weiterhin ist dafür Sorge zu tragen, dass ich die Besoldung erhalte, die in der in der Hager Landkriegsordung für Kriegsgefangene vorgeschrieben ist.
Staatsanwaltschaft München jens steffen
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Verantwortungsträger geistig, sittliches Wesen
aus der Familie weinmann